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SoVD-Sozialtipp: Digitales Erbe

Das Netz vergisst nichts!

Alle 19- bis 49-Jährigen benutzen in Deutschland das Internet – diese Erkenntnis ist weder neu noch überraschend. Aber dass inzwischen auch 80 Prozent der über 70-Jährigen online unterwegs sind, das ist eine Nachricht wert. Sie senden Mails, fuchsen sich bei Suchmaschinen, Wikipedia, E-Banking, Facebook oder Video- und Telefon-Apps rein, um mit ihren Kindern zu plaudern oder Bilder der Enkel in Australien zu bestaunen.

Alles wunderbar, wäre da nicht ein Problem: Wie war noch gleich das Passwort? Viele Türen ins Internet öffnen sich nämlich nur durch „Schlüssel“ (Passwörter). Vom E-Banking bis zum Login bei einer Medizin-Website – da kommt eine lange Liste zusammen und das entsprechende Passwort (gerade war man sich seiner Sache doch noch ganz sicher) lässt sich einfach nicht ausfindig machen. Hand aufs Herz: Wem ist das noch nicht passiert?

In der Regel lässt sich das Passwort problemlos zurücksetzen und ein Neues generieren. Schwierig wird´s jedoch, wenn aus schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen die „Tür“ zuschlägt und der „Schlüssel“ verlegt ist. Im schlimmsten Fall bleibt Angehörigen der Zugang zum digitalen Erbe verwehrt. Denn Kinder oder Partner:in kommen ohne Passwort und Benutzername nicht ans Bankkonto, können Newsletter nicht abbestellen oder Daten löschen, die im Todesfall nicht weiter im Netz umherschwirren sollen. „Es ist also wie beim regulären Erbe“, weiß SoVD-Landeschef Klaus Wicher. „Wer vorsorgt, überfordert sich und andere später nicht.“

Wie sieht nun der digitale Datenschatz aus, der zur Hinterlassenschaft wird? Lokal auf Computer, Tablet, Smartphone oder USB-Stick gespeicherte Fotos gehen als Eigentum des Erblassers bzw. der Erblasserin auf die Erb:innen über. Doch was geschieht mit Dateien auf externen Speichermedien (Clouds)? Benutzerkonten sozialer Medien, Bank-Geschäfte oder kostenpflichtige (Zeitschriften- oder Pay-TV)-Abos sind immer durch ein Passwort geschützt. Zu Lebzeiten mag die eigene Website für Freunde und Verwandte gut sein, aber dann? Besonders wichtig ist es, den Zugang zum E-Mail-Konto zu gewährleisten, das bei Onlinediensten hinterlegt ist. Denn nur über diesen Weg können Passwörter zurückgesetzt und Accounts gelöscht werden.

Zwar bestimmte 2018 der Bundesgerichtshof beispielsweise, dass Facebook Zugang zum Benutzerkonto Verstorbener gewähren muss. Doch der Gesetzgeber hat noch nicht eindeutig geklärt, ob der digitale Nachlass vererblich ist oder nicht. Wer ganz sicher gehen möchte, der regelt seinen digitalen Nachlass am besten im Testament. Das ist auch dann sinnvoll, wenn sich eine Vertrauensperson um das digitale Erbe kümmern soll, damit Erb:innen nicht alle Daten gleichermaßen einsehen können.

Grundsätzlich gilt, bei aller Vorsicht, Passwörter nicht „herumliegen“ zu lassen: Man sollte zu Lebzeiten alle personifizierten Benutzerkonten (Accounts) mit Benutzername und Kennwort auflisten. Diese Liste in Papierform oder auf einem Datenträger (USB-Stick) findet Platz in Tresor, Schließfach oder Testament. Wichtig: Der Datenträger darf nicht per Passwort gesperrt sein! Und die Aktualität der Daten sollte regelmäßig übergeprüft werden.

SoVD Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Hamburg
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